Sehr geehrter Herr [...], vielen Dank für ihr Anfrage vom 13. Februar 2024. Wir begrüßen die direkte Kommunikation zur Vermeidung von Missverständnissen. Der von Ihnen geschilderte Vorfall ist uns bekannt und wurde von uns untersucht. Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu. Auf dem genannten Flug beobachtete die Besatzung ein technisches Problem mit der Druckkabine, das den Aufbau eines ausreichenden Kabinendrucks verhinderte. Dieser Fehler ist in dieser Flugphase nicht unmittelbar gefährlich, erlaubt aber keinesfalls den Weiterflug zum Zielflughafen. Insbesondere kann das Flugzeug damit nicht weiter in größere Flughöhen aufsteigen. Daher entschloss sich der Kommandant zur Rückkehr nach Frankfurt. Da das Flugzeug für einen Langstreckenflug betankt war, überschritt das Gesamtgewicht des Flugzeuges das höchstzulässige Landegewicht erheblich. Eine Landung mit Übergewicht ist mit dem B777 Frachter nur innerhalb enger Grenzen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Beladung eines Frachtflugzeuges sehr viel höher ist, als bei Passagierflugzeugen und die Struktur des Flugzeuges dadurch einer deutlich höheren Belastung unterliegt. Daher ist die Übergewichtslandung nur bei Vorliegen einer unmittelbaren Notlage zulässig, die hier indes so nicht vorlag. Folgerichtig entschied sich die Besatzung gegen eine Übergewichtslandung. Das Ablassen des Treibstoffs zur Gewichtsreduzierung erfolgte in der genannten Höhe, weil der fehlende Kabinendruck einen Flug in größerer Höhe nicht erlaubte. Die zugelassenen Verfahren des Herstellers sehen für diesen technischen Fehler eine maximale Flughöhe von 8000 Fuß vor. Davon kann und darf die Besatzung nicht abweichen. Die für den Treibstoffablass ausgewählte Region wurde durch den zuständigen Kontrolllotsen zugewiesen und unterliegt nicht der freien Auswahl durch die Besatzung. Ein "Verfliegen" des Treibstoffes hätte einen mehrstündigen Flug in dieser Höhe von 8000 Fuß erfordert, eine Höhe in der sich auch unkontrollierter Luftverkehr (z.B. Sportflieger) aufhalten darf, was die potentielle Gefahr eines Zusammenstoßes birgt. Daher war der Aufenthalt in dieser Flughöhe auf das notwendige Minimum zu beschränken. Wir bedauern, dass es zu dem genannten Vorfall gekommen ist. Die Besatzung musste jedoch in geeigneter Weise auf das technische Problem reagieren. Zusammenfassend hat die Crew, nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, absolut korrekt und in Übereinstimmung mit den Vorgaben gehandelt. Dabei wurden den Prinzipien größtmöglicher Flugsicherheit und geringstmöglicher Belastung Dritter vollumfänglich Rechnung getragen. Die Sicherheit der Besatzung und der Bewohner des Pfälzer Waldes war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Wir hoffen, Ihnen mit diesen ausführlichen Informationen, den Hintergrund des Vorfalls zu vermitteln und Verständnis für unsere Situation zu wecken. Mit freundlichen Grüßen, AeroLogic A joint venture of DHL Express and Lufthansa Cargo Aerologic GmbH Josef-von-Copertino-Straße 2 04435 Schkeuditz Germany