Ein Leser hat bei FragDenStaat nachgehakt, wie die Nutzung falscher Mode-S-Kennungen luftrechtlich zu bewerten ist. Wie zu erwarten fühlt sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nicht zuständig, wenn das Militär macht, was es will: „Die Verwendung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge erfüllt keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand, für dessen Verfolgung das BAF [Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung] zuständig wäre. Die Verfolgung richtet sich daher wie bereits erwähnt nach dem NATO Truppenstatut.“
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